Gasüberprüfung

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    Gasüberprüfung

    Die Sicherheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen zuverlässige Gasüberprüfungen an. Unsere erfahrenen Techniker sind geprüft und zugelassen für G10-Überprüfungen, Abnahmebefund §22, Abgasmessungen und Überprüfung §25 LuftREnTG sowie Luftzahlmessungen G12.

     

    Eine regelmäßige Überprüfung der Gasanlagen erhält den Wirkungsgrad, optimiert die Lebensdauer der Anlagen und gewährleistet größtmögliche Sicherheit. Der Gesetzgeber schreibt eine wiederkehrende Überprüfung der Gasanlagen gemäß § 25 (1) Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (2002) vor. Ihre Gasanlagen werden im Zuge dessen auf Funktionalität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft.

     

    Unsere Techniker sind kompetent und sorgfältig und befolgen alle Sicherheitsstandards und -vorschriften. Wir stellen Ihnen gerne einen Befund über die Gasüberprüfung aus und helfen Ihnen bei der Beantragung von Förderungen und Versicherungen.

     

    Kontaktieren Sie uns, um Ihre Gasüberprüfung zu vereinbaren und Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

    Überprüfung ÖVGW-Richtlinie G10/G K71
    §22 Abnahmebefund für feste Brennstoffe
    Überprüfung § 25 (1) Oö. LuftREnTG
    Luftzahlmessung G12
    Thermenwartungen
    Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Campern

    Service-Kosten

    Plumbing Design
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    $500
    Plumbing Remodelling
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    $2000

    Häufig gestellte Fragen

    Regelmäßige Thermenwartung (Geräteservice)
    Je nach Vorgabe des Geräteherstellers beträgt das Wartungsintervall für Ihre Gastherme in der Regel zwischen ein und zwei Jahren. Diese Arbeiten erfolgen durch einen Installateur oder durch den Werkskundendienst des Herstellers. Sie umfassen die Gerätereinigung, die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit, die Erstellung des Prüfprotokolls und die Anbringung der Wartungsplakette.
    Überprüfung nach der ÖVGW-Richtlinie G10/G K71
    Die sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlagen ist alle 12 Jahre – bei Flüssiggasanlagen alle 6 Jahre – verpflichtend durchzuführen und darf nicht mit dem Geräteservice verwechselt werden. Die G10-/G K71-Überprüfung beinhaltet unter anderem die Dichtheitsprüfung der Gasinneninstallation und die Funktionsprüfung der Geräte und Absaugventilatoren in der Abgasabführung.
    Überprüfung gemäß § 25 (1) Oö. LuftREnTG
    Das genaue Überprüfungsintervall für Ihre Gasanlage wird durch die Nennwärmeleistung Ihres Geräts bestimmt. Für die wiederkehrende Überprüfung gemäß § 25 (1) Oö. LuftREnTG müssen folgende Intervalle eingehalten werden: - Anlagen bis 15 kW Nennwärmeleistung alle drei Jahre - Anlagen über 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung alle zwei Jahre - Anlagen über 50 kW Nennwärmeleistung jährlich - Warmwasserbereiter mit einer Nennwärmeleistung von 26 kW oder mehr sind jährlich zu überprüfen. Die Verfügungsberechtigten (meist Hauseigentümer oder Wohnungsmieter) sind dem Gesetzgeber gegenüber für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Verordnungen übernimmt die Versicherung keine daraus entstehenden Schäden. Es drohen rechtliche Konsequenzen aufgrund nicht behobener Mängel.
    Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Campern
    Flüssiggasanlagen müssen den Installationsrichtlinien der ÖNORM EN 1949 und der ÖVGW-Richtlinie G 107 bei Wohnwagen und –mobilen entsprechen. Die Überprüfung ist beim Wohnwagen und beim Wohnmobil alle 2 Jahre durchzuführen.
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    Bestens ausgebildetes Team

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    Schneller & Genauer Service

    Noch Fragen zur Gasüberprüfung ISKA Haustechnik?

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